Seit 2009 gilt auch in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention und damit das Recht auf inklusive Bildung für alle Kinder. Manche Kinder benötigen aufgrund einer Behinderung eine persönliche Unterstützung beim Besuch der Schule. Die Schulbegleitung der Lebenshilfe Soltau e.V. steht hierfür mit Rat und Tat zur Seite.
Wir beraten, unterstützen und begleiten Schüler*innen mit Behinderung und ihre Angehörigen im Hinblick auf gleichberechtigte Teilhabe an der Schulbildung an Förder- und Regelschulen. Die Schulbegleitung ist in der Regel eine Maßnahme der Eingliederungshilfe. Wir beraten Sie gerne darüber, wie und wo Sie die Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung beantragen können.
Die Aufgaben der Schulbegleitung richten sich nach dem persönlichen Unterstützungsbedarf des Kindes. Unter anderem können dazu gehören:
• Unterstützung bei der Orientierung im Schulgebäude
• Unterstützung bei der Arbeitsorganisation und im Unterricht
• Begleitung beim Sportunterricht
• Unterstützung in Pausen und bei schulischen Veranstaltungen
• Unterstützung bei der Kommunikation und der Einbindung in die Klasse
• Grundversorgung z.B. bei Beeinträchtigungen der Mobilität.