Unter dem Dach der Offenen Hilfen bieten wir seit April 2024 auch Hilfen zur Erziehung (HzE) an. Hierzu gehören die folgenden Maßnahmen: Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften sowie Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung und für junge Volljährige. Über die Art und den individuellen Umfang der Hilfe zur Erziehung entscheidet das zuständige Jugendamt auf Antrag der Hilfesuchenden. Für die Familien fallen keine Kosten an.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Das zentrale Ziel ist immer, eine Stärkung der Selbsthilfekräfte der Familie zu entwickeln. Der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes/der Kinder bleibt dabei erhalten. Die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe mit einbezogen.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der begleiteten Familie.
Die Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII unterstützt Kinder oder Jugendliche, die durch Entwicklungs-, Erziehungsprobleme oder individuelle, familiäre Belastungsfaktoren in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind. Nach Möglichkeit werden auch hier das soziale Umfeld und die Familie mit einbezogen. Ziel ist es, die Verselbständigung des Kindes / des Jugendlichen zu fördern.
Dabei endet die Hilfe nicht mit dem 18. Geburtstag. Hier kommt die Hilfe für junge Volljährige zum Tragen.