"Bildung ist nicht das Befüllen von Fässern, sondern das Entzünden von Flammen."
Die Tagesbildungsstätte setzt den im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegten Erziehungs- und Bildungsauftrag um. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllen in der staatlich anerkannten Tagesbildungsstätte ihre Schulpflicht. Grundlage der Arbeit ist das Niedersächsische Schulgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch XII.
Wir sehen unseren Auftrag als Einrichtung der Eingliederungshilfe darin, die individuelle Handlungsfähigkeit der einzelnen Schüler soweit zu wecken und zu erweitern, dass sie – soweit wie individuell möglich – selbständig und aktiv am gesellschaftlichen und sozialen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Dazu gehört schulisches Wissen genauso wie die Förderung sozialer Kompetenzen und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Das Ganztagsangebot, die Einzel- und Kleingruppenarbeit, die Arbeit in Form von Projekten, die intensive und individuelle Förderung sowie eine konstante Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sind die Merkmale von Unterricht, Erziehung, Förderung und Betreuung in der Tagesbildungsstätte.
Jede Klasse mit in der Regel bis zu acht Schülern arbeitet nach ihrem individuell auf die Klasse abgestimmten Stundenplan. Der Stundenplan hat eine feste Struktur, an dem die Schüler ihren Tages- und Wochenverlauf überschauen können. Ziele und Inhalte der Arbeit werden in Orientierung am Kerncurriculum und an den Rahmenrichtlinien für die Abschlussstufe mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ festgelegt. Allgemeines Bildungsziel der pädagogischen Arbeit ist es, den Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben und ihre Selbstentfaltung in sozialer Integration zu ermöglichen.
Sie finden unsere Schulklassen an folgenden Standorten:
Weitere 2 Grundstufen-Klasssen haben wir bereits erfolgreich als Kooperationsklassen in Regelschulen in Schneverdingen und Munster eingegliedert.
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